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Präsentation des Buches „Ein christliches
Europa“ des Europarechtsexperten Joseph Weiler im Parlament
in Wien
Wien, 11/05/2004 (KAP)
kathpress.at
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Kirchen werden Entwurf aber erst dann vorlegen, wenn Inhalt
der Verfassung vorliegt - Präsentation des Buches „Ein christliches
Europa“ des
Europarechtsexperten Joseph Weiler im Parlament in Wien
Der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz,
Kardinal Christoph Schönborn, hat den prinzipiellen Wunsch der
Kirchen nach einem Gottesbezug in der neuen österreichischen Verfassung
bekräftigt. Die Kirchen würden zum gegebenen Zeitpunkt - „dann
und nur dann, wenn der Verfassungstext vorliegt“ - einen entsprechenden Entwurf
einbringen, wenn es zu einer Prämabel kommt. Eine Nennung Gottes
als „religiöse Tünche“ für einen Verfassungstext, der möglicherweise
inhaltliche Defizite aufweist, wäre fehl am Platz, begründete der Wiener Erzbischof das Zuwarten der Kirchen.
Anlass war die Präsentation des Buches „Ein christliches Europa“ des
in den USA und Europa lehrenden Europarechtsexperten Joseph
H.H. Weiler am Montagabend im Parlament in Wien.
Man habe „mit Verwunderung“ erlebt, wie die ersten Überlegungen
zur Nennung Gottes in einer möglichen Präambel der neuen Verfassung „große
Wehklage“ auslösten, stellte der Kardinal fest. Es seien Befürchtungen
laut geworden, die Kirche wolle sich damit „Einfluss sichern“.
Solche und ähnliche Vorbehalten gegen einen Gottesbezug seien aber
unbegründet: Ein Bezug auf Gott als letzte, gemeinsame Orientierung
sei offen und schließe in einer pluralen Gesellschaft „säkulare
Fundamente“ nicht aus.
Auf einem Kontinent, auf dem sich mehr als drei Viertel der Bürger
selbst als religiös bezeichnen, sei ein Gottesbezug „keinesfalls
absurd oder eine demokratiepolitische Bedrohung, sondern eher Chance
und Fortschritt“, hob Schönborn hervor: „Denn in einer aktiven,
pluralen Hereinnahme von Religion, darum geht es wohl auch bei
einer Nennung Gottes in einer Verfassung, verwirklicht der Staat
seine weltanschauliche Neutralität auf angemessene und moderne
Weise, nämlich im Blick auf die Berücksichtigung dessen, was seine
Bürger bewegt.“ Ein ausdrücklicher Verzicht auf einen Gottesbezug
wäre eine Positionierung des weltanschaulich neutralen Staates
in eine andere Richtung, nämlich in Richtung Säkularität. Zudem
könnte ein Gottesbezug ein Beitrag zu einer europäischen Identität
sein, die sich von einem zunehmenden Ökonomismus absetzt.
Ein Bezug auf Gott in der Verfassung wäre so Schönborn - auch
ein Hinweis auf die Grenzen des Rechts. Wie jedes Recht bezeichne
und sichere auch die höchste Rechtsurkunde eines Staates immer
nur Mindeststandards. „Wahrhaft menschenfreundliche Gemeinschaft“,
in der auch die Schwachen und Schwächsten nicht ausgestoßen werden,
lebe von mehr als bloß vom Recht, hob der Wiener Erzbischof hervor.
Zu Barmherzigkeit, Liebe und Verantwortung für den Nächsten könne
und dürfe kein Recht verpflichten, sie seien dem Menschen aber
von Gott aufgetragen. Er - Schönborn - sehe „keine Gefahr, wenn
dieser weite, die Möglichkeiten von Recht überschreitende
Horizont in der Präambel einer Verfassung erkennbar ist“.
Die Frage eines Gottesbezuges und eines Verweises auf religiöse
bzw. christliche Wurzeln ist nach Ansicht des Wiener Erzbischofs
nur „ein Puzzlestück“ des „weit größeren Themas“ der „Privatisierung
von Religion“. Es gebe derzeit einen „biedermeierlichen Rückzug“ bzw.
ein „Zurückdrängen aller religiösen Überzeugungen aus der Öffentlichkeit“.
Glaube sei aber nicht nur „geglaubter“, sondern „gelebter Glaube“,
der für gemeinsame Werte stehe und einen Öffentlichkeitsanspruch
stelle. Gerade der freiheitlich verfasste Staat „die Werte, von
denen er lebt, weder zu garantieren noch zu schaffen“ vermöge,
brauche „letzte normative Orientierungen wie einen Bezug auf Gott“. Die gemeinsame Wertebasis
dürfe nicht weiter marginalisiert werden, so Schönborn.
„Gott hat es nicht nötig, in der Verfassung zu stehen“, sagte Kardinal
Schönborn abschließend, aber die Menschen bräuchten „genau diese
Erinnerung, weil sie Letztes von eben nur Vorletztem zu unterscheiden
weiß“.
Khol: Es geht um Respekt vor den Bürgern
Nationalratspräsident Andreas Khol zitierte zu Beginn der
Buchpräsentation den früheren EU-Kommissionspräsidenten Jacques
Delors mit dessen Aussage „Europa braucht eine Seele“. Im
Ringen um die künftige EU-Verfassung sei versucht worden, diese „Seele“ in
den Zielen der EU in der Präambel einzufangen. Dabei sei „ein kleiner, aber veritabler Kulturkampf“ auf europäischer
Ebene geführt worden, von den Kirchen und anderen Befürwortern
eines Gottesbezuges auf der einen Seite und den Vertretern des
französischen Verständnisses von einem „laizistischen“ Staat auf
der anderen Seite, meinte Khol. Das vorläufige Ergebnis dieses
Streits sei ein blasser Kompromiss, in dem von den „religiösen
und humanistischen Überlieferungen Europas“ die Rede sei. Khol zitierte in diesem Zusammenhang
den früheren deutschen Bundesverfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde (er
hat zu Weilers Buch ein Vorwort geschrieben) und das nach
ihm benannte Theorem, dem zufolge der freiheitliche, säkularisierte
Staat von Voraussetzungen lebe, die er selbst nicht garantieren
könne. Mit dem Gottesbezug gehe nicht um ein Europa, das „von
Kirchen regiert wird“, auch nicht um einen Aufruf zu Mission oder
ein „konfessionelles Europa“, hob Khol hervor. Es gehe um ein Europa, „das alle seine Bürger gleichermaßen
in voller und umfassender Weise respektiert“, zitierte er aus
dem Buch Weilers.
Weiler: Demokratie und Religion „keine Feinde“
In einem Gespräch mit dem Hamburger Journalisten Jan Ross („Die
Zeit“) sagte Weiler bei der Buchvorstellung, dass Verfassungen
nicht nur das Funktionieren des Regierens regeln, sondern auch
die wichtigsten Traditionen spiegeln sollten etwa in Europa sowohl
die laikale, säkulare Auffassung vom Staat wie die christliche
Tradition. Daher sollte auch ein Gottesbezug und ein Verweis auf
die religiösen bzw. christlichen Traditionen enthalten sein. Damit könne auch gezeigt
werden, dass Demokratie und Religion „keine Feinde“ seien.
Es komme einer Selbstberaubung gleich, wenn die reiche christliche
Tradition keine Stimme habe, betonte Weiler und bezeichnete als „Skandal
der fehlenden Stimme“, dass dagegen kaum Einwände erhoben würden.
Es gebe dafür viele Ursachen, etwa die in der Französischen
Revolution gefundene Rollenverteilung, die die Religion als
reine Privatsache einordne. Es sei aber an der Zeit, sich von
diesem Geist vergangener Jahrhunderte zu verabschieden, denn die
Welt habe sich weiterentwickelt.
Die europäische Kultur, Gesellschaft und Politik sei ohne
das Christentum nicht zu verstehen, hob Weiler hervor. Umso bedauerlicher sei
es, dass der Prozess der europäischen Einigung so wenig aus christlicher Sicht interpretiert werde. Er
habe während der Erstellung des Buches mit vielen Intellektuellen gesprochen; kaum einer
von ihnen habe etwa die Enzyklika „Centesimus Annus“ Papst Johannes
Pauls II. gelesen, die sehr viel Bedeutendes und Bemerkenswertes
enthalte, bedauerte Weiler. Dabei brauche Europa eine umfassende
Debatte über seine Werte. Der Europarechtler sprach sich für Volksabstimmungen über
die künftige EU-Verfassung aus. Es sei Aufgabe der verantwortlichen
Politiker, ihre Völker zu überzeugen; eine Demokratie dürfe das Volk
nicht fürchten.
„Befriedigenderes Konzept von Europa“ finden
In seinem Buch mit dem Titel „Ein christliches Europa. Erkundungsgänge“, das im Verlag „Pustet“ erschienen ist, stellt Weiler zunächst klar,
was er nicht will: Das Werk sei kein „Buch zur Evangelisierung“,
keine Einladung an das Christentum, „institutionelle oder offizielle Religion
der Europäischen Union zu werden“, es diene schließlich auch nicht
der Abwehr der Türkei als EU-Mitglied auf Basis der Religion.
Vielmehr geht es ihm darum, einen - aus seiner Sicht unbefriedigenden
- Zustand zu analysieren und darüber hinaus eine Vision vorzustellen: „ein
befriedigenderes Konzept eines christlichen Europa“. Das Christentum,
so Weilers Ausgangsthese, gehört so selbstverständlich zur Identität
Europas, dass die Leugnung dieser simplen Tatsache „lächerlich“ sei.
Weiler „möchte zeigen, dass ein Bezug auf Gott oder das Christentum
nicht nur verfassungsrechtlich akzeptabel, sondern unverzichtbar
ist“. Dies deshalb, weil Verfassungen - in der Regel deren Präambeln
- auch als eine Art Depot für Werte, Ideale und Symbole
fungieretn.
Weiler macht weiter deutlich, dass ein Staat nicht „neutral“ sei,
wenn er die laizistische Option wählt. Denn „wenn die verfassungsrechtliche
Lösung als Entscheidung zwischen laizistischer und religiöser Option definiert wird, ist es klar,
dass es in einer Alternative zwischen zwei Optionen keine neutrale
Position gibt. Ein Staat, der jede religiöse Symbolik ablehnt,
vertritt keine neutralere Position als ein Staat, der bestimmten
Formen religiöser Symbolik anhängt“, hält Weiler fest.
Dass der Hinweis auf den Beitrag des Christentums in der Präambel
der EU-Verfassung umstritten ist, erklärt Weiler aus einer „Christophobie“,
die aus christlicher Schuld, Opposition zum klassischen „Abendland“ sowie
aus einem Gemenge von psychologischen, ideologischen, politischen
Motiven sowie schlichten Vorurteilen gegenüber jeglicher Religion
genährt werde.
An der Buchpräsentation nahmen neben Kardinal Schönborn und Nationalratspräsident
Khol der Apostolische Nuntius in Österreich, Erzbischof Georg
Zur, sowie der ehemalige Vizekanzler Alois Mock teil. Mona Müry-Leitner,
Verlagsleiterin bei Pustet, stellte das Buch Weilers als erstes
in der neuen Reihe des Verlags „Transformation“ vor. Es sei die
Zeit reif für eine Neuentdeckung der vielen, auch faszinierenden
Aspekte des Christentums, sagte sie.
Der Autor, Sohn eines Rabbiners aus Johannesburg, ist Professor
für Internationales Recht und Europarecht an der New York University
Law School und am Europakolleg in Brügge. Er leitet zudem das
Jean Monnet Center for International and Regional Economic Law and
Justice.
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