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Schönborn bekräftigt Wunsch nach Gottesbezug in Verfassung

Präsentation des Buches „Ein christliches Europa“ des Europarechtsexperten Joseph Weiler im Parlament in Wien

 

Wien, 11/05/2004 (KAP)

kathpress.at

 

 

Kirchen werden Entwurf aber erst dann vorlegen, wenn Inhalt der Verfassung vorliegt - Präsentation des Buches „Ein christliches Europa“ des Europarechtsexperten Joseph Weiler im Parlament in Wien

Der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz, Kardinal Christoph Schönborn, hat  den prinzipiellen Wunsch der Kirchen nach einem Gottesbezug in der neuen österreichischen Verfassung bekräftigt. Die Kirchen würden zum  gegebenen Zeitpunkt - „dann und nur dann, wenn der Verfassungstext vorliegt“ -  einen entsprechenden  Entwurf einbringen, wenn es zu einer Prämabel kommt. Eine Nennung Gottes als „religiöse Tünche“ für einen Verfassungstext, der  möglicherweise inhaltliche Defizite aufweist, wäre fehl am Platz, begründete der  Wiener  Erzbischof  das  Zuwarten  der  Kirchen. Anlass war die Präsentation des Buches „Ein christliches Europa“ des in den USA und Europa  lehrenden  Europarechtsexperten  Joseph H.H. Weiler am Montagabend im Parlament in Wien.

Man habe „mit Verwunderung“ erlebt, wie die ersten Überlegungen zur Nennung Gottes in einer möglichen Präambel der neuen Verfassung „große Wehklage“ auslösten, stellte der Kardinal fest. Es seien Befürchtungen laut  geworden, die Kirche wolle sich damit „Einfluss sichern“. Solche und ähnliche Vorbehalten gegen einen Gottesbezug seien aber unbegründet: Ein Bezug auf Gott als letzte, gemeinsame Orientierung sei offen und schließe in einer pluralen Gesellschaft „säkulare Fundamente“ nicht aus.

Auf einem Kontinent, auf dem sich mehr als drei Viertel der Bürger selbst als religiös bezeichnen, sei ein Gottesbezug „keinesfalls absurd oder eine demokratiepolitische Bedrohung, sondern eher Chance und Fortschritt“, hob  Schönborn hervor: „Denn in  einer aktiven, pluralen Hereinnahme von Religion, darum geht es wohl auch bei einer Nennung Gottes in einer Verfassung, verwirklicht der  Staat seine  weltanschauliche Neutralität auf angemessene und moderne Weise, nämlich im Blick auf die Berücksichtigung dessen, was seine Bürger bewegt.“ Ein ausdrücklicher Verzicht auf einen Gottesbezug wäre eine Positionierung des  weltanschaulich neutralen Staates in eine andere Richtung, nämlich in Richtung Säkularität. Zudem könnte ein Gottesbezug ein Beitrag zu einer europäischen Identität sein, die sich von einem zunehmenden  Ökonomismus absetzt.

Ein Bezug auf Gott in der Verfassung wäre so Schönborn - auch ein Hinweis auf die Grenzen des Rechts. Wie jedes Recht bezeichne und sichere auch die höchste Rechtsurkunde eines Staates immer nur Mindeststandards. „Wahrhaft menschenfreundliche Gemeinschaft“, in der auch die Schwachen und Schwächsten nicht ausgestoßen werden, lebe von mehr als bloß vom Recht, hob der Wiener Erzbischof hervor. Zu Barmherzigkeit, Liebe und Verantwortung für den Nächsten könne und dürfe kein Recht verpflichten, sie seien dem Menschen aber von Gott aufgetragen. Er - Schönborn - sehe „keine Gefahr, wenn dieser weite,  die  Möglichkeiten  von  Recht  überschreitende Horizont in der Präambel einer Verfassung erkennbar ist“.

Die  Frage  eines  Gottesbezuges  und  eines Verweises  auf  religiöse bzw.  christliche Wurzeln ist nach Ansicht des Wiener Erzbischofs nur „ein Puzzlestück“  des  „weit  größeren  Themas“  der „Privatisierung von Religion“.  Es  gebe  derzeit einen „biedermeierlichen Rückzug“ bzw. ein „Zurückdrängen  aller  religiösen  Überzeugungen  aus der Öffentlichkeit“. Glaube sei aber nicht nur „geglaubter“,  sondern „gelebter Glaube“, der für gemeinsame  Werte  stehe  und  einen  Öffentlichkeitsanspruch stelle. Gerade der freiheitlich verfasste Staat „die Werte, von denen er lebt, weder zu garantieren noch  zu schaffen“ vermöge, brauche  „letzte  normative  Orientierungen  wie  einen Bezug  auf  Gott“.  Die  gemeinsame  Wertebasis dürfe nicht weiter  marginalisiert werden, so Schönborn.

„Gott hat es nicht nötig, in der Verfassung zu stehen“, sagte Kardinal Schönborn abschließend, aber die Menschen bräuchten „genau diese Erinnerung, weil sie Letztes  von  eben nur Vorletztem zu unterscheiden weiß“. 

Khol: Es geht um Respekt vor den Bürgern

Nationalratspräsident  Andreas  Khol  zitierte  zu Beginn der Buchpräsentation den früheren EU-Kommissionspräsidenten Jacques Delors  mit dessen  Aussage  „Europa  braucht  eine  Seele“.  Im Ringen um die künftige EU-Verfassung sei versucht worden, diese „Seele“ in den Zielen der EU in der Präambel einzufangen. Dabei sei „ein kleiner,  aber  veritabler  Kulturkampf“  auf  europäischer Ebene geführt worden, von den Kirchen und anderen Befürwortern eines Gottesbezuges auf der einen Seite und den Vertretern des französischen Verständnisses von einem „laizistischen“ Staat auf der anderen Seite, meinte Khol.  Das vorläufige Ergebnis dieses Streits sei ein blasser Kompromiss, in dem von den „religiösen und humanistischen Überlieferungen Europas“  die  Rede  sei.  Khol  zitierte  in  diesem  Zusammenhang den früheren deutschen Bundesverfassungsrichter  Ernst-Wolfgang  Böckenförde  (er hat  zu  Weilers  Buch  ein  Vorwort  geschrieben) und das nach ihm benannte Theorem, dem zufolge der freiheitliche, säkularisierte Staat von Voraussetzungen lebe, die er selbst nicht garantieren könne. Mit  dem  Gottesbezug  gehe  nicht  um  ein Europa, das „von Kirchen regiert wird“, auch nicht um einen Aufruf zu Mission oder ein „konfessionelles Europa“, hob Khol hervor. Es gehe um  ein  Europa,  „das  alle  seine  Bürger  gleichermaßen in voller und umfassender  Weise respektiert“, zitierte er aus dem Buch Weilers.

Weiler: Demokratie und Religion „keine Feinde“

In einem Gespräch mit dem Hamburger Journalisten Jan Ross („Die Zeit“) sagte Weiler bei der Buchvorstellung, dass Verfassungen nicht nur das Funktionieren des Regierens regeln, sondern auch die wichtigsten Traditionen spiegeln sollten etwa in Europa sowohl die laikale, säkulare Auffassung vom Staat wie die christliche Tradition. Daher sollte auch ein Gottesbezug und ein Verweis auf die religiösen bzw. christlichen Traditionen enthalten sein.  Damit  könne  auch  gezeigt werden,  dass Demokratie und Religion „keine Feinde“ seien.

Es  komme einer  Selbstberaubung gleich, wenn die reiche  christliche Tradition keine Stimme habe, betonte Weiler und bezeichnete als „Skandal der fehlenden  Stimme“, dass dagegen kaum Einwände erhoben würden. Es  gebe dafür viele  Ursachen,  etwa  die  in  der  Französischen Revolution  gefundene  Rollenverteilung,  die  die Religion als reine Privatsache  einordne.  Es  sei aber an der Zeit, sich von diesem Geist vergangener Jahrhunderte zu  verabschieden, denn die Welt habe sich weiterentwickelt.

Die  europäische  Kultur,  Gesellschaft  und Politik sei ohne das Christentum nicht zu verstehen,  hob Weiler  hervor. Umso bedauerlicher  sei es, dass der Prozess der europäischen Einigung so wenig  aus  christlicher  Sicht  interpretiert  werde.  Er habe während der Erstellung des Buches mit vielen  Intellektuellen  gesprochen;  kaum  einer von ihnen habe etwa die Enzyklika „Centesimus Annus“ Papst Johannes Pauls II. gelesen, die sehr viel Bedeutendes und Bemerkenswertes enthalte, bedauerte  Weiler.  Dabei  brauche  Europa  eine umfassende Debatte über seine Werte. Der Europarechtler  sprach  sich  für  Volksabstimmungen über die künftige EU-Verfassung aus. Es sei Aufgabe der verantwortlichen Politiker, ihre Völker zu  überzeugen;  eine  Demokratie  dürfe  das  Volk nicht fürchten.

„Befriedigenderes Konzept von Europa“ finden

In  seinem  Buch mit  dem  Titel  „Ein christliches Europa. Erkundungsgänge“,  das  im  Verlag  „Pustet“  erschienen  ist,  stellt  Weiler  zunächst  klar, was  er  nicht  will:  Das  Werk  sei  kein  „Buch  zur Evangelisierung“, keine Einladung an das Christentum, „institutionelle  oder  offizielle  Religion der Europäischen Union zu werden“, es diene schließlich auch nicht der Abwehr der Türkei als EU-Mitglied auf Basis  der Religion. Vielmehr geht es ihm darum, einen - aus seiner Sicht unbefriedigenden - Zustand zu analysieren und darüber hinaus eine Vision vorzustellen: „ein befriedigenderes Konzept eines christlichen Europa“.  Das Christentum, so Weilers Ausgangsthese, gehört so selbstverständlich zur Identität Europas, dass die Leugnung dieser simplen Tatsache  „lächerlich“  sei. Weiler  „möchte  zeigen,  dass ein Bezug auf  Gott oder das Christentum nicht nur verfassungsrechtlich akzeptabel, sondern unverzichtbar ist“. Dies  deshalb, weil Verfassungen - in der Regel deren Präambeln - auch als eine  Art  Depot  für  Werte,  Ideale  und  Symbole fungieretn.

Weiler macht weiter deutlich, dass ein Staat nicht „neutral“ sei, wenn er die laizistische Option wählt. Denn „wenn die verfassungsrechtliche Lösung als  Entscheidung zwischen laizistischer und  religiöser  Option  definiert  wird,  ist  es  klar, dass es in einer Alternative zwischen zwei Optionen keine neutrale Position gibt.  Ein Staat, der jede religiöse Symbolik ablehnt, vertritt keine neutralere Position als ein Staat, der bestimmten Formen religiöser Symbolik anhängt“, hält Weiler fest.

Dass der Hinweis auf den Beitrag des Christentums in der Präambel der EU-Verfassung  umstritten ist, erklärt  Weiler aus einer „Christophobie“, die aus christlicher Schuld, Opposition  zum  klassischen „Abendland“ sowie aus einem Gemenge von psychologischen, ideologischen, politischen Motiven sowie schlichten Vorurteilen gegenüber jeglicher Religion genährt werde.

An der Buchpräsentation nahmen neben Kardinal Schönborn und Nationalratspräsident Khol  der  Apostolische  Nuntius in Österreich, Erzbischof Georg Zur, sowie der ehemalige Vizekanzler Alois Mock teil. Mona Müry-Leitner, Verlagsleiterin bei Pustet, stellte das Buch  Weilers als erstes in der neuen Reihe des Verlags „Transformation“ vor. Es sei die Zeit reif für eine Neuentdeckung der vielen, auch faszinierenden Aspekte des Christentums, sagte sie.

Der Autor, Sohn eines Rabbiners aus Johannesburg, ist Professor für  Internationales Recht und Europarecht an der New York University Law School und am Europakolleg in Brügge.  Er leitet zudem das Jean Monnet Center for International  and  Regional  Economic  Law  and Justice.

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